Aargauer Handelsgericht gerettet (08.12.2008) Die schweizerische Vereinheitlichung der kantonalen Zivilprozessordnungen befindet sich aktuell in der Beratung des Nationalrats. Eine Mehrheit der zuständigen Rechtskommission wollte dabei den so genannten doppelten Instanzenzug auch für Entscheide der Handelsgerichte einführen. Das hätte für das Handelsgericht Aargau bzw. für die Rechtsprechung in handelsgerichtlichen Streitigkeiten unabsehbare Folgen, bis hin zur Aufhebung des Handelsgerichts, gezeitigt. Die AIHK hat sich bei verschiedenen Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern vehement gegen dieses Ansinnen eingesetzt und dafür lobbyiert, das bisherige Verfahren mit dem Handelsgericht als einziger kantonaler Instanz beizubehalten. In der Beratung vom 29. Mai 2008 hat sich der Nationalrat von dieser Ansicht überzeugen lassen und - entgegen seiner Kommission - die Handelsgerichte auch in der schweizerischen Zivilprozessordnung als einzige kantonale Instanz eingesetzt. Das Handelsgericht ist für die Aargauer Wirtschaft von zentraler Bedeutung und trägt dazu bei, in den komplexen handelsgerichtlichen Verfahren viel Geld und Zeit für die Unternehmen zu sparen, unter gleichzeitiger Gewährleistung hoher fachlicher Kompetenz. Die AIHK dankt allen Nationalrätinnen und -räten, die sich für unser Anliegen und damit für die Beibehaltung des Handelsgerichts in der bisherigen bewährten Form eingesetzt haben. Parlamentarische Initiative 02.440: SchKG. Änderung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen (economiesuisse - Schweizerischer Arbeitgeberverband)
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