Wirtschaftspolitik

Ergebnisse der Regierungs-/Grossratswahlen vom 21. Oktober 2012

Ergebnisse der Regierungs-/Grossratswahlen vom 21. Oktober 2012

Es wurden Roland Brogli (bisher), Alex Hürzeler (bisher), Urs Hofmann (bisher), Stephan Attiger (neu) und Susanne Hochuli (bisher) in den Regierungsrat gewählt bzw. in ihrem Amt bestätigt. Die detaillierten Resultate finden Sie hier: http://www.ag.ch

Der Vorstand der AIHK hatte vier bürgerliche Kandidaten zur Wahl in den Regierungsrat empfohlen: Roland Brogli, CVP, bisher; Alex Hürzeler, SVP, bisher; Stephan Attiger, FDP, neu und Thomas Burgherr, SVP, neu.

Der Vorstand der AIHK hatte die Stimmberechtigten dazu aufgerufen, wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten in den Grossen Rat zu wählen.

Regierungs- und Grossratswahlen vom 21. Oktober 2012

Der Vorstand der AIHK empfiehlt vier bürgerliche Kandidaten zur Wahl in den Regierungsrat:

  • Roland Brogli, CVP, bisher
  • Alex Hürzeler, SVP, bisher
  • Stephan Attiger, FDP, neu
  • Thomas Burgherr, SVP, neu

 

Der Vorstand der AIHK ruft die Stimmberechtigten ferner dazu auf, wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten in den Grossen Rat zu wählen.

Abstimmungkomitee «Weniger Steuern für alle!» gegründet

Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Steuergesetzrevision hat sich ein überparteiliches Komitee konstituiert.

Steuergesetzrevision entlastet Mittelstand

Der Grosse Rat hat am 22. Mai 2012 eine Revision des kantonalen Steuergesetzes zu Gunsten des Mittelstandes beschlossen, nachdem in früheren Steuergesetzrevisionen tiefe und hohe Einkommen entlastet wurden. Mit der Senkung der Tarife für Einkommens- und Vermögenssteuern wird ein zweckmässiger Weg beschritten. Insgesamt beträgt die Entlastung für den Mittelstand gut 90 Millionen Franken auf kantonaler und knapp 90 Millionen auf Gemeindeebene. Dies ist angemessen, ebenso wie der Verzicht auf die Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs. Dieser brächte eine für den Einzelnen kaum spürbare Giesskannensubventionierung, führte aber bei Kanton und Gemeinden zu markanten Mindereinnahmen.

Die gleichzeitig beschlossene Senkung der Gewinnsteuersätze bringt die notwendige Stärkung der Position des Aargaus im interkantonalen Vergleich. Die dafür vorgesehenen knapp 40 Millionen Franken sind gut investiert. Wir können es uns nicht leisten, bei der steuerlichen Belastung der juristischen Personen ins hintere Mittelfeld abzurutschen.

Die Steuereingänge und Jahresabschlüsse von Kanton und Gemeinden sind erfreulich. Die aus der Revision resultierende Abschwächung des Wachstums der Steuereinnahmen ist verkraftbar. Die Erfahrung zeigt ja, dass bei einer dynamischen Betrachtung der Staat nach Steuergesetzrevisionen nicht weniger einnimmt, sondern mehr.

Ergebnisse der Volksabstimmung vom 23. September 2012

Eidgenössische Vorlagen
JA zum Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "jugend + musik")

Der Bundesbeschluss wurde mit 72,7 (AG 74,5) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN

NEIN zur Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Sicheres Wohnen im Alter"

Die Volksinitiative wurde mit 52,6 (AG 45,2) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN

NEIN zur Volksinitiative vom 18. Mai 2010 "Schutz vor Passivrauchen"

Die Volksinitiative wurde mit 66 (AG 70,2) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN

Kantonale Vorlagen
JA zum Pflegegesetz (PflG); Änderung vom 28. Juni 2011

Das Gesetz wurde mit 65,4 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

JA zum Steuergesetz (StG); Änderung vom 22. Mai 2012

Das Gesetz wurde mit 69,8 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

JA zur Verfassung des Kantons Aargau (Nutzung des tiefen Untergrunds);
Änderung vom 19. Juni 2012

Die Änderung wurde mit 79,9 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

Ergebnisse der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012

Eidgenössische Vorlagen:
NEIN zur Volksinitiative vom 23. Januar 2009 «Eigene vier Wände dank Bausparen»

Die Volksinitiative wurde mit 68,9 (AG 68,9) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: JA

NEIN zur Volksinitiative vom 11. August 2009 «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»

Die Volksinitiative wurde mit 75,3 (AG 75,5) Prozent abgelehnt
AIHK-Parole: NEIN

NEIN zur Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Managed Care)

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Managed Care) wurde mit 76 (AG 69) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: JA

Kantonale Vorlagen:
JA zur Verfassung des Kantons Aargau (Land- und Waldwirtschaft); Änderung vom 13. Dezember 2011

Die Verfassungsänderung wurde mit 82,6 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

NEIN zur Aargauischen Volksinitiative «Für eine sichere Aargauer Kantonalbank» vom 23. Dezember 2009

Die Volksinitiative wurde mit 65 Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN

Revision des Rechnungslegungsrechts bereinigt

In den letzten eineinhalb Jahren haben wir uns intensiv mit der Revision des Rechnungslegungsrechts beschäftigt. Dabei haben wir uns erfolgreich gegen die Absicht des Bundesrats gewehrt, sämtlichen Konzernen (also auch Familiengesellschaften) zwingend einen Konzernabschluss nach einem international anerkannten Standard vorzuschreiben. In der Wintersession 2011 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt. Dieser beinhaltet den vom Ständerat eingefügten Minderheitenschutz im dritten Absatz, auf den wir gerne verzichtet hätten, der aber nach Einschätzung der von uns befragten Unternehmen verkraftbar ist.

Der uns interessierende Arti. 963b OR lautet damit künftig wie folgt:

1 Die Konzernrechnung von

 2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern,

 3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, muss nach einem
     anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden. 
     Artikel 962a Absätze 1-3 und 5 sind sinngemäss anwendbar

2 Die Konzernrechnung von übrigen Unternehmen untersteht den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung. Im Anhang zur Konzernrechnung nennt das Unternehmen die Bewertungsregeln. Weicht es davon ab, so weist es im Anhang darauf hin und vermittelt in anderer Weise die für den Einblick in die Vermögens-, Finanzierungs-und Ertragslage des Konzerns nötigen Angaben.

Eine Konzernrechnung ist dennoch nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung zu erstellen, wenn:

 1. Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, oder 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder oder die Stiftungsaufsicht dies verlangen; oder

 2. ein Gesellschafter oder ein Vereinsmitglied, einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt.

Ergebnisse der Volksabstimmung vom 11. März 2012

Eidgenössische Vorlagen:
JA zur Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»

Die Volksinitiative wurde mit 50,6 (AG 50,6) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN

NEIN zur Volksinitiative vom 29. September 2008 «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»

Die Volksinitiative wurde mit 55,8 (AG 56,1) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: JA

NEIN zur Volksinitiative vom 26. Juni 2009 «6 Wochen Ferien für alle»

Die Volksinitiative wurde mit 66,5 (AG 70,3) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN

JA zum Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»)

Der Bundesbeschluss wurde mit 87,0 (AG 84,2) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

NEIN zum Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG)

Der Bundesbeschluss wurde mit 56,1 (AG 67,9) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN

Kantonale Vorlagen:
Vorhaben zur Stärkung der Volksschule

JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 8. November 2011

Die Verfassungsänderung wurde mit 79,8 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

JA zum Schulgesetz; Änderung vom 8. November 2011
Die Gesetzesänderung wurde mit 78,6 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

Justizreform

JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 84,2 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 85,5 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN