Es wurden Roland Brogli (bisher), Alex Hürzeler (bisher), Urs Hofmann (bisher), Stephan Attiger (neu) und Susanne Hochuli (bisher) in den Regierungsrat gewählt bzw. in ihrem Amt bestätigt. Die detaillierten Resultate finden Sie hier: http://www.ag.ch
Der Vorstand der AIHK hatte vier bürgerliche Kandidaten zur Wahl in den Regierungsrat empfohlen: Roland Brogli, CVP, bisher; Alex Hürzeler, SVP, bisher; Stephan Attiger, FDP, neu und Thomas Burgherr, SVP, neu.
Der Vorstand der AIHK hatte die Stimmberechtigten dazu aufgerufen, wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten in den Grossen Rat zu wählen.
Der Vorstand der AIHK empfiehlt vier bürgerliche Kandidaten zur Wahl in den Regierungsrat:
Der Vorstand der AIHK ruft die Stimmberechtigten ferner dazu auf, wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten in den Grossen Rat zu wählen.
Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Steuergesetzrevision hat sich ein überparteiliches Komitee konstituiert.
Der Grosse Rat hat am 22. Mai 2012 eine Revision des kantonalen Steuergesetzes zu Gunsten des Mittelstandes beschlossen, nachdem in früheren Steuergesetzrevisionen tiefe und hohe Einkommen entlastet wurden. Mit der Senkung der Tarife für Einkommens- und Vermögenssteuern wird ein zweckmässiger Weg beschritten. Insgesamt beträgt die Entlastung für den Mittelstand gut 90 Millionen Franken auf kantonaler und knapp 90 Millionen auf Gemeindeebene. Dies ist angemessen, ebenso wie der Verzicht auf die Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs. Dieser brächte eine für den Einzelnen kaum spürbare Giesskannensubventionierung, führte aber bei Kanton und Gemeinden zu markanten Mindereinnahmen.
Die gleichzeitig beschlossene Senkung der Gewinnsteuersätze bringt die notwendige Stärkung der Position des Aargaus im interkantonalen Vergleich. Die dafür vorgesehenen knapp 40 Millionen Franken sind gut investiert. Wir können es uns nicht leisten, bei der steuerlichen Belastung der juristischen Personen ins hintere Mittelfeld abzurutschen.
Die Steuereingänge und Jahresabschlüsse von Kanton und Gemeinden sind erfreulich. Die aus der Revision resultierende Abschwächung des Wachstums der Steuereinnahmen ist verkraftbar. Die Erfahrung zeigt ja, dass bei einer dynamischen Betrachtung der Staat nach Steuergesetzrevisionen nicht weniger einnimmt, sondern mehr.
Der Bundesbeschluss wurde mit 72,7 (AG 74,5) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN
Die Volksinitiative wurde mit 52,6 (AG 45,2) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN
Die Volksinitiative wurde mit 66 (AG 70,2) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN
Das Gesetz wurde mit 65,4 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
Das Gesetz wurde mit 69,8 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
Die Änderung wurde mit 79,9 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
Die Volksinitiative wurde mit 68,9 (AG 68,9) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: JA
Die Volksinitiative wurde mit 75,3 (AG 75,5) Prozent abgelehnt
AIHK-Parole: NEIN
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Managed Care) wurde mit 76 (AG 69) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: JA
Die Verfassungsänderung wurde mit 82,6 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
Die Volksinitiative wurde mit 65 Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN
In den letzten eineinhalb Jahren haben wir uns intensiv mit der Revision des Rechnungslegungsrechts beschäftigt. Dabei haben wir uns erfolgreich gegen die Absicht des Bundesrats gewehrt, sämtlichen Konzernen (also auch Familiengesellschaften) zwingend einen Konzernabschluss nach einem international anerkannten Standard vorzuschreiben. In der Wintersession 2011 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt. Dieser beinhaltet den vom Ständerat eingefügten Minderheitenschutz im dritten Absatz, auf den wir gerne verzichtet hätten, der aber nach Einschätzung der von uns befragten Unternehmen verkraftbar ist.
Der uns interessierende Arti. 963b OR lautet damit künftig wie folgt:
1 Die Konzernrechnung von
2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern,
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, muss nach einem
anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden.
Artikel 962a Absätze 1-3 und 5 sind sinngemäss anwendbar
2 Die Konzernrechnung von übrigen Unternehmen untersteht den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung. Im Anhang zur Konzernrechnung nennt das Unternehmen die Bewertungsregeln. Weicht es davon ab, so weist es im Anhang darauf hin und vermittelt in anderer Weise die für den Einblick in die Vermögens-, Finanzierungs-und Ertragslage des Konzerns nötigen Angaben.
3 Eine Konzernrechnung ist dennoch nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung zu erstellen, wenn:
1. Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, oder 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder oder die Stiftungsaufsicht dies verlangen; oder
2. ein Gesellschafter oder ein Vereinsmitglied, einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt.
Die Volksinitiative wurde mit 50,6 (AG 50,6) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN
Die Volksinitiative wurde mit 55,8 (AG 56,1) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: JA
Die Volksinitiative wurde mit 66,5 (AG 70,3) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN
Der Bundesbeschluss wurde mit 87,0 (AG 84,2) Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
Der Bundesbeschluss wurde mit 56,1 (AG 67,9) Prozent abgelehnt.
AIHK-Parole: NEIN
JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 8. November 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 79,8 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
JA zum Schulgesetz; Änderung vom 8. November 2011
Die Gesetzesänderung wurde mit 78,6 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 84,2 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: JA
JA zur Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011
Die Verfassungsänderung wurde mit 85,5 Prozent angenommen.
AIHK-Parole: NEIN
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