Am 28. November 2010 haben Volk und Stände über die Initiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb» abgestimmt. Die Initiative sah vor, die Bundesverfassung mit Mindestvorgaben zu den Steuersätzen von natürlichen Personen zu ändern. Zudem hätten die vom Bundesgericht bereits als unzulässig festgestellten degressiven Steuersätze auf Gesetzesstufe verboten werden sollen. Gemäss amtlichen Ergebnissen wurde die Initiative mit 58,5 Prozent deutlich abgelehnt. Eine Annahme hätte negative Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz gehabt.
Die AIHK hatte ein Nein empfohlen und nimmt das Abstimmungsresultat zufrieden zur Kenntnis.
Am selben Tag wurde über die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» abgestimmt. Die Initiative wurde nach den amtlichen Angaben mit 52,9 Prozent angenommen, der Gegenvorschlag wurde mit 45,8 Prozent verworfen. Ausländerinnen und Ausländer, die eine der im Initiativtext aufgelisteten Straftaten begangen haben, sollen künftig automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren und in ihr Heimatland zurückgeschafft werden. Das Parlament wird nun die Anliegen der Befürworter der Initiative aufnehmen und einen Deliktskatalog ausarbeiten, der die genauen Tatbestände zur Ausschaffung auflistet. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt und wie es allfällige verfassungs- und völkerrechtliche Konflikte löst, ist noch nicht abschliessend geklärt.
Die AIHK hatte empfohlen, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.
Der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes stimmten 53,4 Prozent zu (Kanton Aargau 57,5 Prozent). Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar bzw. 1. April 2011 in Kraft.
Das Referendum wurde mit 53,6 % abgelehnt.
84,9 % waren für die Änderung.
86,3 % waren für die Änderung.
Die AIHK hatte drei Mal Ja empfohlen.
Die unbestrittene Vorlage wurde mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,2 % (AG: 73,8 %) angenommen.
Die Tierschutzanwalt-Initiative wurde mit 70,5 % (AG: 68,8 %) verworfen.
Diese Änderung des Bundesgesetzes wurde mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 72,7 % (AG: 73,2 %) abgelehnt.
Die AIHK hatte eine Ja- sowie Nein-Parolen empfohlen. Auf die Herausgabe einer Parole zum Tierschutzanwalt wurde verzichtet, weil die Vorlage nicht direkt wirtschaftsrelevant ist.
Am 1. Dezember 2009 hat der Grosse Rat das Budget 2010 gutgeheissen. Als Folge der Neuregelung der Speisung des Finanzausgleichsfonds wird der Aktiensteuerzuschlag in den Jahren 2010 und 2011 aufgrund der Erreichung der Fondsgrenze ausgesetzt. Dies wirkt zusätzlich als konjunkturstützende Massnahme. Die Gesamtsteuerbelastung für Aktiengesellschaften sinkt damit 2010 von 179 auf 164 % der einfachen Staatssteuer. Ab dem Planjahr 2012 wird der Aktiensteuerzuschlag auf 10 % festgelegt (bis 2009 15 %).
Damit dürfen wir wenigstens einen Teilerfolg verbuchen: In der Vernehmlassung zum zweiten Paket der Gemeindereform hatten wir die völlige Abschaffung des Aktiensteuerzuschlags für den Finanzausgleich verlangt. Es kann nicht sein, dass die juristischen Personen den Fonds alleine speisen (für natürliche Personen wird seit einiger Zeit kein Zuschlag erhoben).
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