Als PDF herunterladenSehr geehrte Damen und Herren
Als Mitglied der AIHK können Sie die Dienstleistungen unserer Rechtsberatung kostenlos in Anspruch nehmen. Exklusiv für Mitglieder bietet unser Team von kompetenten und erfahrenen Juristinnen und Juristen in allen Bereichen des Arbeitsrechts umfangreiche juristische Dienstleistungen. Soweit es uns möglich ist, unterstützen wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten. Viele Informationen zu unseren Dienstleistungen und zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen finden Sie bereits auf unserer Website unter www.aihk.ch/rechtsberatung.
Gerne beraten wir Sie als Mitglied bei Anfragen. Sie können uns telefonisch (+41 62 837 18 03), per Mail (recht@remove-this.aihk.ch) oder über unsere Webseite (www.aihk.ch/rechtsanfrage) kontaktieren. Wir bitten Sie, folgende Leitlinien zu beachten, damit wir Sie effizient, unkompliziert und zielgerecht unterstützen können:
- Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, denn Vorbeugen ist besser als Heilen. Wir prüfen gerne Ihre Arbeitsverträge und Reglemente. Diverse Vorlagen und Muster auf unserer Webseite (www.aihk.ch/vorlagen) können Ihnen bei der Erstellung helfen. Sobald Sie einen Entwurf ausgearbeitet haben, können Sie uns diesen im Word-Format zur Prüfung zukommen lassen. Weisen Sie uns darauf hin, wenn es Ihnen darum geht, mit einer bestimmten Regelung ein bestimmtes Problem, das sich in Ihrem Betrieb ergeben hat, zu lösen.
- Für eine umfassende Beratung ist der persönliche Kontakt unabdingbar. Rufen Sie uns an. Sofern sich Ihre Anfrage am Telefon nicht gut besprechen lässt, empfangen wir Sie gerne auf der Geschäftsstelle der AIHK in Aarau zu einem Gespräch.
- Bei Anfragen per Mail bitten wir Sie, den relevanten Sachverhalt möglichst präzise zu umschreiben und konkrete Fragen zu stellen. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage alle wichtigen Informationen. Beispiele: Seit wann arbeitet der Mitarbeiter für Sie? Handelt es sich um einen älteren Mitarbeiter? Ist der Mitarbeiter infolge Krankheit arbeitsunfähig? Ist der Mitarbeiter in Konflikte am Arbeitsplatz verwickelt? Wurde der Mitarbeiter einmal verwarnt? Wurde das Arbeitsverhältnis bereits beendet?
- Nennen Sie immer den aktuellsten Entwicklungsstand des jeweiligen Falls. Was ist zuletzt passiert? Hat die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet? Weisen Sie uns auf massgebende Rechtsgrundlagen hin (Arbeitsvertrag, Personalreglemente, Betriebsordnung, Gesamtarbeitsvertrag, Weisungen usw.) und lassen Sie uns diese nach Möglichkeit zukommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter anderem auch aus Datenschutzgründen nicht alle Dokumente, die Sie uns bereits früher zugesendet haben, aufbewahren.
- Erwähnen Sie, wenn Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits juristisch beraten wurden – ob von uns oder von Dritten. Nur so kann eine einheitliche Strategie verfolgt werden.
- Wir behandeln sämtliche Anliegen unserer Mitglieder streng vertraulich. Dennoch empfehlen wir Ihnen, aus Datenschutzgründen in einer Mail Mitarbeitende nicht mit dem vollen Namen zu nennen oder ein Pseudonym zu verwenden.
- Weisen Sie uns darauf hin, falls Sie unter Zeitdruck stehen. In der Regel erhalten Sie auf Mails an recht@remove-this.aihk.ch innert 24 Stunden eine Rückmeldung. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei uns.
- Bitte beachten Sie, dass unsere juristischen Dienstleistungen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Auf Wunsch hin beraten wir Sie in arbeitsrechtlichen Belangen (ausschliesslich schweizerisches Arbeitsrecht) gerne auch in englischer Sprache. Fremdsprachige Dokumente können wir aus Kapazitätsgründen nicht prüfen. Ausgenommen sind englischsprachige Dokumente in arbeitsrechtlichen Belangen.
- Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Rechtsberatung abzulehnen, sollte eine Anfrage das Mitglied nicht selbst betreffen beziehungsweise wenn die Anfrage zu Gunsten eines Kunden des anfragenden Mitglieds erfolgt.
Wir informieren Sie als Mitglied zudem exklusiv und regelmässig mit juristischen Publikationen in unserem «Aussand». Neben den erwähnten Vorlagen und Mustern finden Sie auf unserer Webseite umfangreiche themenspezifische Informationen zum Arbeitsrecht (www.aihk.ch/arbeitsrecht-a-bis-z).
Ebenfalls bieten wir regelmässig Veranstaltungen zu juristischen Themen an, wobei wir neben den klassischen Präsenzveranstaltungen künftig auch Online-Veranstaltungen anbieten werden. Mit unserem «Aussand» werden Sie laufend über anstehende Veranstaltungen informiert. Zudem finden Sie in der Agenda auf unserer Website (www.aihk.ch/agenda) die Termine der geplanten Veranstaltungen und können sich dort direkt anmelden.
Zu den weiteren Dienstleistungen unserer Rechtsberatung gehören insbesondere unsere Gesamtarbeitsverträge, denen Sie sich als Mitglied freiwillig unterstellen können (www.aihk.ch/gav). Gerne können Sie für weitere Dienstleistungen jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. So führen wir nach Absprache beispielsweise betriebsspezifische Schulungen für Mitglieder im Arbeitsrecht durch oder treten als Referenten zu juristischen Themen an Generalversammlungen und anderen Veranstaltungen auf. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie ein juristisches Bedürfnis haben. Wir prüfen Ihr spezifisches Anliegen und unterstützen Sie – soweit möglich – gerne.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Freundliche Grüsse
AARGAUISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER
Geschäftsstelle – Team der Rechtsberatung
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