Die AIHK bietet ihren Mitgliedfirmen mit der eigenen, günstigen und effizienten AHV-Ausgleichskasse (gegründet 1948) und der Familienausgleichskasse (gegründet 2009) eine Ansprechpartnerin für die Abwicklung der AHV (1. Säule) und der Kinder- und Ausbildungszulagen.
Hier finden Sie die Ausgleichskasse der AIHK:
Post- und Rechnungsadresse:
Entfelderstrasse 11
Postfach
CH-5001 Aarau
Schalter und Lieferungen (ab 29.7.2024):
Schachenallee 29
CH-5001 Aarau
Telefon +41 62 837 18 58
Die AHV-Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer führt für die Mitgliedfirmen der AIHK und in der ganzen Schweiz die klassischen Kernaufgaben einer Verbandsausgleichskasse – die 1. Säule – durch: Beitragsbezug AHV/IV/EO/ALV und Leistungen AHV/IV/EO.
Die AHV-Ausgleichskasse – mit der Nummer «48» – wurde vom Aargauischen Arbeitgeberverband vor mehr als 60 Jahren, am 1. Januar 1948, gegründet – zeitgleich mit der Einführung der AHV. Damals hiess die AHV-Ausgleichskasse «Lohn- und Verdienstausgleichskasse des Aargauischen Arbeitgeberverbandes». Seit der Fusion des Aargauischen Arbeitgeberverbands und des Aargauischen Handels- und Industrievereins im Jahre 1976 zur Aargauischen Industrie- und Handelskammer heisst sie «AHV-Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer».
Das wichtigste Bestreben der AHV-Ausgleichskasse ist es, die Belange der ersten Säule möglichst kostengünstig und im Rahmen des ihr zustehenden Ermessensspielraumes unbürokratisch, mit der notwendigen Sorgfalt und der erprobten Fachkompetenz durchzuführen.
Die AHV-Ausgleichskasse bietet den Mitgliedfirmen der AIHK einen günstigen Verwaltungskostensatz. Wir sind Ihnen bei der Kostenvergleichsrechnung gerne behilflich:
Anfrage günstiger Verwaltungskostensatz der AHV-Ausgleichskasse
Die AIHK führt für ihre Mitgliedfirmen – seit dem 1. Januar 2009 – eine eigene Familienausgleichskasse zur Abrechnung der Familienzulagen (Kinderzulagen und Ausbildungszulagen).
Zusammen mit der AHV-Ausgleichskasse (Gründungsjahr 1948) und der Familienausgleichskasse (Gründungsjahr 2009) bieten wir den Mitgliedfirmen der AIHK einen Ansprechpartner zur Abwicklung der AHV- und Familienzulagen (Kinderzulagen und Ausbildungszulagen).
Wir bieten den Mitgliedern in folgenden Kantonen eine Familienausgleichskassenlösung an:
Aargau, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich.
Alle Unternehmen haben sich der Familienausgleichskasse anzuschliessen, an die sie «FAK-Beiträge» – Arbeitgeberbeiträge – entrichten müssen. Die «FAK-Beiträge» sind vollumfänglich von den Unternehmen (Arbeitgebern) zu tragen. Die Berechnung erfolgt auf Grund der Lohnsumme und dem entsprechenden FAK-Beitragssatz.
Die Auszahlung von Kinder- und Ausbildungszulagen an die Arbeitnehmenden erfolgt in der Regel durch die Arbeitgeber. Die Kinder- und Ausbildungszulagen sind auf der Lohnabrechnung mit Betrag und Bezeichnung zu dokumentieren.
Die Arbeitgeber leiten den Anspruch der Arbeitnehmenden auf Kinderzulagen an die Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer weiter, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Verfügung über den Anspruch auf Kinderzulagen ausstellt.
Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen richtet sich nach den kantonalen Regelungen über Kinderzulagen und Ausbildungszulagen eines jeden Kantons (der Arbeitsort ist für den zuständigen Kanton massgebend). Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit der Onlineplattform connect gewinnen Sie Zeit und senken Ihre Kosten. Denn Sie erledigen Ihre Personaladministration – unter anderem Mitarbeitende bei der AHV an- bzw. abmelden, Kinder-/Ausbildungszulagen beantragen und Gesamtlohnabrechnung Ende Jahr übermitteln – in einer bedienerfreundlichen und sicheren elektronischen Umgebung mittels verschlüsselter Übermittlung.
AHV-Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse
Telefon: | +41 62 837 18 60 |
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