Ursprungszeugnisse/beglaubigungen sind öffentliche Urkunden, die auf den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln basieren und ausschliesslich durch die Handelskammern beglaubigt werden. In der Schweiz beruht die gesetzliche Ordnung des Ursprungszeugniswesens auf der «Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren» (VUB) und der «Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren» (VUB-WBF).
Ursprungszeugnisse werden unter anderem angewendet:
Hingegen wird durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine präferenzielle Zollfreiheit im Rahmen der Freihandelsabkommen gewährt.
Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen wir auch andere Dokumente, zum Beispiel Atteste, Visa-Anträge, Packlisten, Handelsregisterauszüge, Zertifikate etc.
Sie bestellen die Formulare bei uns oder füllen das Beglaubigungsgesuch online aus. Das Beglaubigungsgesuch, zusammen mit einer Kopie der Exportrechnung und einem frankierten Retourcouvert, stellen Sie uns per Post zu. Über e-origin beantragen Sie Ihre beglaubigten Dokumente elektronisch.
Auf dem e-Origin Portal beantragen Sie Ihre Beglaubigungen noch schneller und kostengünstiger. Die AIHK prüft und beglaubigt die Dokumente elektronisch und retourniert diese anschliessend online. Als signierte pdf-Datei drucken Sie die beglaubigten Papiere selbst aus oder leiten sie an Ihren Kunden weiter.
Ihre Vorteile:
Seit dem 1. Januar 2021 sind auf allen digitalen Schweizer Ursprungszeugnissen – zusätzlich zum Stempel der Handelskammern – der ICC-Stempel «Certificate of Origin» und ein QR-Code angebracht. Dies entspricht den neusten internationalen Standards und ist zugleich ein wichtiger Schritt zur weltweiten Akzeptanz von digitalen Ursprungszeugnissen. Der harmonisierte ICC-Stempel macht Ihre Dokumente sicherer und wertet sie auf.
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Exportabteilung per Mail an export@ oder unter der Telefonnummer +41 62 837 18 13. aihk.ch
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