«Neue EU-Produktsicherheitsverordnung ab dem 13. Dezember 2024»
Die Regularien der allgemeinen Product Compliance werden mit Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988 – General Product Safety Regulation, nachfolgend GPSR) per 13. Dezember 2024 grundlegend reformiert. In weiten Teilen werden damit auch Regelungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes angepasst werden müssen. Die GPSR ist ein neues Schlüsselinstrument des EU-Rechtsrahmens für die Produktsicherheit. Sie modernisiert den EU-Rahmen für die allgemeine Produktsicherheit und geht auf die neuen Herausforderungen ein, die die Digitalisierung in der Wirtschaft und die Zunahme an Online-Verkäufen an die Produktsicherheit stellen. Die GPSR schreibt vor, dass alle Verbraucherprodukte auf den EU-Märkten sicher sein müssen. Sie legt spezifische Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure fest, um dies zu gewährleisten. Die Unternehmen werden so vor weitere Herausforderungen im Rahmen der Product Compliance gestellt.
Themen
- Wesentliche Änderungen durch die GPSR
- Ausgestaltung des Vorsorgeprinzips
- Spezifische Produktsicherheitsverpflichtungen für Online-Marktplätze
- Verschärfte Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten
- Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von Produkten und bei neuen Technologien
- Regeln für die Marktüberwachung, Meldung von Unfällen sowie Umgang mit Rückrufaktionen
Teilnahmekreis
Unternehmensverantwortliche für den Handel mit Produkten innerhalb Deutschlands / der EU sowie für den Import in die EU
Referentin
Simone Schumann
Rechtsanwältin, Partnerin bei BENDER HARRER KREVET
Fachanwältin für internationales Wirtschaftsrecht
BENDER HARRER KREVET Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Teilnahmekosten
Mitgliederpreis Handelskammer D-CH: CHF 150.00
Nichtmitgliederpreis: CHF 225.00
Preis inklusive Live-Übertragung und elektronischer Dokumentation
Folgen Sie der AIHK auf Social Media