Internationales Sozialversicherungsrecht Deutschland<=>Schweiz - Was Unternehmen bei grenzüberschreitendem Personaleinsatz beachten müssen!
Die Bedeutung des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden ist für den Wirtschaftsverkehr Deutschland-Schweiz ungebrochen. Damit steigt auch der Beratungsbedarf der beteiligten Unternehmen bei sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen: Welche rechtlichen Grundlagen sind im Einzelfall zu beachten? In welchem Land müssen die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden? Welche Verfahrens- und Hinweispflichten sind von den Arbeitgebenden einzuhalten? Was ist zu beachten, wenn Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten? Wie sind die neuen Arbeitsformen new work, workation und remote work in diesem Zusammenhang einzuordnen?
Da es die finanziellen Risiken einer falschen sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung bzw. Handhabung zu vermeiden gilt, ist für Unternehmen aktuelles Wissen über das internationale Sozialversicherungsrecht unerlässlich.
Themen
- Grundlagen der internationalen Sozialversicherung
- Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung bei grenzüberschreitenden Mehrfachtätigkeiten EU/EFTA
- Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung bei Entsendungen
- Verfahrens- und Hinweispflichten für Unternehmen
- Bescheinigung A1/COC: Bedeutung, Wirkung, Widerruf
- Neuregelung Telearbeit ab 1.7.2023 und ihre Umsetzung in der Praxis
Teilnehmer:innen
Geschäftsführung, Personalverantwortliche, Mitarbeitende der Rechtsabteilung, Steuerberatende, Rechtsanwält:innen und Treuhänder:innen.
Referent
Andreas Schiek
Prozessspezialist
AHV-Ausgleichskasse Basel-Stadt, Basel
Teilnahmekosten
Mitgliederpreis Handelskammer D-CH: CHF 540.00
Nichtmitgliederpreis Handelskammer D-CH: CHF 720.00
Preis inklusive Live-Übertragung und elektronischer Dokumentation
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