Donnerstag, 3. April 2025, 08.30 bis 16.30 Uhr
Ein Ermächtigter Ausführer erhält vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG die Bewilligung, Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen.
Die unterschiedlichen Freihandelsabkommen, die differenzierte Ursprungsbestimmung und die laufenden Neuerungen sind für Exporteure eine grosse Herausforderung und erhöhen das Fehlerrisiko. Um den Ursprung von Exportwaren in einer Unternehmung erfolgreich bewirtschaften zu können, sind vertiefte Kenntnisse nötig. Diese muss ein Ermächtigter Ausführer vorweisen können, um den privilegierten Status zu behalten.
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